ChR Drolae
das "stolzeste" Schiff der Galae


Dienstregeln für den Todesfall von Galae Offizieren


  1. Der Tod eines Offiziers ist nicht generell ein Grund für eine Dienstbefreieung und/oder Beurlaubung.

  2. Das Ableben muss schriftlich 5 Tage im voraus angekündigt werden um der Personalstelle zu ermöglichen nach Ersatz zu suchen.

  3. Der Tod darf nicht grundlos erfolgen sondern muss nach einer der in Abschnitt dev-lle festgelegten möglichen Todesarten geregelt sein.
    Siehe hierzu Liste tho im Anhang.

  4. Um dem Tod Gültigkeit zu verleihen muss dieser von einem vereidigten Amtsarzt bestätigt worden sein, und die Bestätigung muss der Galae-Dienststelle spätestens am Todestag vorliegen.

  5. Bei einem plötzlichen Todesfall ohne vorhergehende Anmeldung werden die Fehlzeiten unbezahlt vom Urlaub abgezogen.


Quelle: erei'Arrain Rogair nnea'Iarunn tr'Saighdear, Sicherheitsoffizier


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